Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie in Eschborn oder in Rheinland-Pfalz sind, haben Sie wahrscheinlich schon von den Vorteilen einer energieeffizienten Sanierung durch unsere Energieberatung Eschborn gehört. Aber haben Sie auch von der neuen Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gehört, die Ihnen dabei hilft, Ihre Energieeffizienz zu steigern und Geld zu sparen? Zum 1. Januar 2024 wurden nun die Richtlinien dieser Förderung nochmals überarbeitet, um Immobilienbesitzern noch mehr Vorteile zu bieten.
Ab 2024 gelten für Immobilienbesitzer im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) folgende Neuerungen:
- Verpflichtender Umstieg auf erneuerbare Energien bei neuen Heizungen.
- Bis zu 70% Investitionskostenzuschuss für den Austausch alter Heizungen auf erneuerbare Energiequellen.
- Bis zu 20% Förderung für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen.
- Zinsvergünstigter Ergänzungskredit für die Finanzierung der Maßnahmen.
- Übergangsregelung für Förderanträge bis 30. November 2024 für Maßnahmen, die bis 31. August 2024 begonnen werden.
- Generell gilt: Steigende CO₂-Preise machen den Umstieg auf erneuerbare Energien finanziell attraktiver.
Was ist die Energieberatung Eschborn und wie kann sie Ihnen helfen?
Meine Energieberatung Eschborn ist ein vielseitiger Service, der Hausbesitzern dabei hilft, ihre Immobilie energieeffizienter zu gestalten. Als BAFA qualifizierter Energieberater kann ich Ihnen dabei helfen, Bau- oder Sanierungskonzepte zu entwerfen, Wärmebildaufnahmen zu machen und staatliche Förderungen zu beantragen.
Die Energieberatung Eschborn geht noch einen Schritt weiter. Wir bieten weitergehende Dienstleistungen für Immobilienbesitzer in Eschborn, Katzweiler, Otterbach, Mehlingen, Hochspeyer, Waltleinigen, Trippstadt, Rodenbach und im angrenzenden Rheinland-Pfalz-Gebiet. Mit unseren umfassenden Kenntnissen über lokale Bauvorschriften und Klimabedingungen kann ich als Energieberater in Eschborn und Umgebung maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Immobilie anbieten.
André Huskobla informiert: Was sind die Vorteile der neuen Förderregelungen?
Seit dem 1. Juli 2023 werden die Zuschüsse direkt an die Beratungsempfänger ausgezahlt. Dies bedeutet, dass ich für Sie den Förderantrag stellen kann, Sie aber den Zuwendungsbescheid direkt vom BAFA erhalten. Sie können sich also weiterhin im Förderverfahren durch einen Energieberater vertreten lassen, bekommen aber durch den direkten Zuwendungsbescheid mehr Kontrolle und Transparenz über den Prozess.
Außerdem wird seit dem 1. Juli 2023 eine Energieberatung nur gefördert, wenn der Energieberater – so wie wir – in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in der betreffenden Kategorie gelistet ist. Dies gewährleistet, dass Sie nur mit qualifizierten Experten zusammenarbeiten, die auf dem neuesten Stand der Technik und der besten Praktiken sind.
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